AZF
Das allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) dient zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.
Der Lehrgang besteht aus einem Einweisungstag indem das Grundwissen und die Theorie für die 40 Multiple-Choice Prüfungsfragen (aus möglichen 288) vermittelt wird. Es folgen vier Sprechtermine in denen Flüge nach Instrumentenflugregeln von einem Verkehrsflughafen zu einem anderen simuliert werden. Für Inhaber des BZF II empfehlen wir zusätzlich unseren Übersetzungskurs der auf die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Textes ins Deutsche vorbereitet.
Voraussetzungen für den Erwerb eines AZF
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. Das AZF ist nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h., dass für das AZF das BZF II oder das BZF I Voraussetzung ist.
Übersetzungen
Hier helfen wir Ihnen in kleinen Gruppen von maximal 4 Personen sich auf die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Textes ins Deutsche vorzubereiten. Dies wird in der AZF Prüfung von BZF II Inhabern und in der BZF I Prüfung gefordert.



