Das allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) dient zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs nach Sicht- und Instrumentenflugregeln in englischer Sprache.

Der Lehrgang besteht aus einem Einweisungstag, in dem das Grundwissen und die Theorie für die 40 Multiple-Choice Prüfungsfragen (aus möglichen 288) vermittelt werden. Es folgen vier Sprechtermine, in welchen Flüge nach Instrumentenflugregeln von einem Verkehrsflughafen zu einem anderen simuliert werden. Für Inhaber des BZF II empfehlen wir zusätzlich unseren Übersetzungskurs zu belegen, der auf die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Textes ins Deutsche vorbereitet (Prüfungsbestandteil).

 

Voraussetzungen für den Erwerb eines AZF

Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung dieses Mindestalter erreicht haben. Das AZF kann nur durch eine Zusatzprüfung erworben werden, d. h., dass für das AZF ein BZF II oder ein BZF I Voraussetzung ist und bereits vorhanden sein muss.

 

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Übersetzungen

Hier helfen wir Ihnen in kleinen Gruppen von maximal 4 Personen, sich auf die mündliche Übersetzung eines fachbezogenen englischen Texts ins Deutsche vorzubereiten. Dies wird sowohl in der AZF Prüfung von BZF II Inhabern, als auch in der BZF I Prüfung gefordert.

 

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